Bismillah.
Ich war niemals ein großer Kenner aller Details des Batmans- oder gar des DC-Universums. Trotzdem kann ich mich erinnern, dass ich unter all den Superhelden die es gab, Batman am faszinierendsten fand. Sei es weil er so finster war oder sei es weil er anders als viele Superhelden keine übernatürlichen Kräfte besaß. Klar war: von ihm geht ein Faszinosum nicht nur für mich, sondern für viele Menschen die Comics, Spielfilme und Videospiele über ihn kennen.
So sind mir deutlich in Erinnerung vor allem die Spielfilme mit seinerzeit Michael Keaton in der Hauptrolle und Jack Nicholson als den Joker (1989). Auch der Film Batman Returns aus dem Jahre 1992 mit dem Pinguin als Widersacher hat mich gleichermaßen fasziniert wie auch geängstigt. Im dazugehörigen Videospiel (1993) auf dem Super Nintendo konnte ich dann die Haut des Batman schlüpfen und die Bösen vermöbeln um den Pinguin festzusetzen.
Die Trickfilmserie die dann am Wochenende regelmäßig lief tat ihr übriges um Batman zu einer festen Größe meiner Kindheit zu machen.
Heute sehe ich die Renaissance der Batman-Serie mit der Trilogie des Dark Knight und sehe, dass sich diese Figur mich auch heute beschäftigt. Doch ist diese Beschäftigung eine andere: die Medien, Filme und Videospiele, dienen vor allem dazu darüber nachzudenken, was den Batman ausmacht. So war es früher für mich ganz klar, dass dieser sich über das Gesetz stellen musste um seiner Mission gerecht zu werden.
Aber heute denke ich mir: Muss er das? Muss er als halblegaler Detektiv durch die ganze Stadt cruisen um – zum Unglück der korrupten Polizisten und zum Glück aller braven Bürger – Kriminelle zu jagen? Was sagt das über Gotham als Gemeinde aus? Welche Institutionen sind dort noch intakt? Und was wäre, wenn das keine Fiktion, sondern real wäre? Was würden wir dann sagen?
Diese Fragen zur Mission des Bruce Wayne, dem Tod seiner Eltern, dem Verhältnis zwischen Staat und Bürgerschaft und der Rolle Alfreds rücken mit jedem neuen Medium in den Blickpunkt meiner Überlegungen.
Aus diesem Grund will ich den Versuch wagen mithilfe des Sammelbands „Die Philosophie bei Batman: Eine Reise in die Seele des Dark Knight“ von Mark D. White und Robert Arp (2008) meinen kreisenden Gedanken einen Ankerpunkt zu geben und Batman als Phänomen zu durchdenken.
Zunächst will ich dabei fragen, warum denn Batman Joker nicht einfach umbringt um dem Treiben ein Ende zu setzen. Wäre das nicht seine Pflicht, angesichts des immer weiter mordenden Jokers? Danach will ich Gothams Gesellschaftsordnung betrachten und die oben aufgeworfenen Fragen beantworten. Abschließend soll mit Kierkegaard das krasse Duo Batman und Alfred analysiert werden.
Die Texte folgen im weiterem Sinne der Philosophie: nämlich der Moral und des Rechts, der Politik und der Religion. Demnach sind auch dies philosophische Betrachtungen über das Batman-Universum.
Fangen wir also an mit der Frage von Joker und was wir moralische Bedenken kommen, wenn man über sein Anfang und Ende nachdenkt.
A. Kann Batman Joker einfach umbringen?
In dem Film aus dem Jahre 1989 von Tim Burton ist der Joker vor seiner Verwandlung der Großkriminelle Jack Napier. Sein Boss plant ihn wegen der Affäre mit seiner Mätresse umzubringen und stellt ihm eine Falle. Batman ist beiden schon auf der Spur und ist kurz davor diese aufzuhalten. Während des Kampfes mit Batman fällt Jack Napier in eine Tonne mit chemischen Substanzen. Es wird angenommen, dass er tot sei, aber er überlebt. Mit einem entstellten Gesicht und grünen Haaren setzt er seine kriminelle Karriere fort und nennt sich von da an Joker. Nicht nur seines ursprünglichen äußeren Wesens, sondern auch seines Verstandes beraubt, bedroht er Gotham mit einem Gift, dass die Menschen buchstäblich zu Tode lachen sollen. In der Endszene des Filmes schafft es Batman nicht Joker festzunehmen und ihn der Polizei zu überverantworten. Joker stirbt nach einem Fall vom Tod einer Kathedrale.
Sowohl die Vorgeschichte des Jokers (als Großkrimineller), als auch das Ende des Filmes (Tod des Jokers) unterscheiden sich jedoch von anderen Batman-Geschichten.
In der bekanntesten Erzählung ist Joker ein Komödiant, der es nicht schafft seine schwangere Frau finanziell zu unterhalten und deswegen den Entschluss fasst als Red Hood zwei Räuber zu unterstützen und so zu Geld zu kommen. Sie werden von Batman aufgehalten und mit einem Sprung in einen Becken mit giftigen Chemikalien wird der spätere Joker geboren.
In diesen Erzählungen entkommt auch Joker immer wieder und stirbt nicht einfach nach einem Fall von der Kathedrale etwa. Er wird als schuldunfähig erklärt und kommt in die Anstalt von Arkham. Dort verbleibt er jedoch nicht lange und flüchtet. Die Folge: weitere Tote durch den durchgeknallten Joker.
Obwohl Batman dies weiß und auch annehmen darf, dass mit der Einweisung des Jokers nach jeder Episode die Geschichte nicht vorbei ist, weigert er sich, den Treiben ein Ende zu setzen. Mit dem Argument, dass er dann nicht besser sei als seine Gegner, tötet er nicht etwa den zigfachen Mörder, sondern kooperiert insoweit mit der Polizei und der Justiz.
Doch wäre es nicht einfacher, wenn Joker sterben würde? Würde Batman nicht dadurch unzählige weitere Menschenleben retten? Andererseits: ist es moralisch, einen Mörder umzubringen? Das ist doch nur unerlaubt, wenn unmittelbar eine Gefahr droht, oder? Wie unmittelbar muss die Gefahr sein? Darf man ein Menschenleben nehmen um weitere zu retten?
Das sind alles richtige und höchst schwierig zu beantwortende Fragen. Aber wir wollen der Reihe nach vorgehen.
I. Batman als Utilitarist und Deontologe
Es wäre doch so einfach! Batman müsste Joker umbringen, dann wären weitere Menschenleben gerettet. Enkommt nicht Joker so oder so irgendwann der Anstalt? Wäre es dann nicht irgendwie gerechtfertigt?
Auf der anderen Seite muss man sich die Frage gefallen lassen, ob das Verhalten des Batman dann nicht falsch wäre? Auch wenn das Ergebnis ganz sicher gerettete Menschenleben wäre, ist es zulässig ein Verhalten durch das Ergebnis zu legitimieren? Ist dieses Vorgehen nicht an sich irgendwie unmoralisch?
Dieses Fragen stellen sich regelmäßig bei der Auseinandersetzung zwischen Utilitaristen und Deontologen. Wäre Batman Utilitarist, dann würde er sicherlich sein Vorgehen durch das Ergebnis gerechtfertigt wissen. Es ist eine einfache Gleichung: ein toter Joker bringt viele gerettete Menschenleben. Am Ende bleibt ein Plus an unschuldigen Leben. Ist das nicht die einzig richtige Vorgehensweise?
Batman als Deontologe würde sagen: „Nein. Darauf kommt es nicht an!“ Für die Deontologen zählt bloß die richtige Verhaltensweise. Welches Ergebnis diese Verhalten zeitigt, ist zweitrangig. Für sie heiligt der Zweck nicht die Mittel.
Dass er in der Erzählung Joker nicht umbringt, scheint ihn als einen Deontologen auszuweisen. Batman Argument ist dabei, dass er dann nicht besser wäre als die Kriminellen die er bekämpft. Töten ist nicht gut. Nur das zählt.
II. Batman im deutschen Rechtssystem
Nehmen wir an, die Geschichte Batmans würde in nicht in Gotham sondern in Göttingen spielen. In Deutschland also. Ungeachtet der moralischen Dimension stellt sich dann die Frage, was Batman machen dürfte ohne durch staatliche Strafen sanktioniert zu werden.
Die Tötung eines Menschen ist unter Strafe gestellt. Wir wissen jedoch, dass es Entschuldigungs- und Rechtfertigungsgründe gibt, die die Tötung straflos lassen. So könnten wir zuerst daran denken, dass Batman Joker wegen Notwehr gerechtfertigt wäre.
Problematisch dabei ist, dass die Gefahr die vom Joker ausgeht nicht mehr gegenwärtig ist, sobald er festgenommen ist. Vielmehr ist dann die Gefahr vorüber und die Notwehrvoraussetzungen lägen nicht mehr vor.
Anders wäre die Situation zu beurteilen, wenn Joker unmittelbar dabei wäre beispielsweise Jason Todd umzubringen (so in „A Death in the Family“, 1988). Dann wäre das Notwehrargument gegeben. Doch mit unserer Prämisse wird dies schwer.
Im Strafgesetzbuch ist ein Paragraf weiter die Rede vom rechtfertigenden Notstand. Auch da ist eine Voraussetzung, dass die Gefahr gegenwärtig sein muss. Wenn wir diese Gegenwärtigkeit der Gefahr jedoch, wie oben, als gegeben annehmen, so müssten die angegriffenen und die einzuschränkenden Rechtsgüter abgewägt werden.
Konkret bedeutet das, dass wir uns fragen müssen: Kann im rechtfertigenden Notstand das Leben des Jokers gegen das Leben eines Unschuldigen abgewogen werden? Nach der gefestigten Meinung der Rechtswissenschaft nicht. Einer Abwägung Leben gegen Leben ist der § 34 Strafgesetzbuch nicht zugänglich.
Die letzte Vorschrift in dieser Vorschrift ist § 35 Strafgesetzbuch, der ähnlich wie § 34 einen Notstand normiert. Dieser ist etwas anders aufgebaut: es darf nämlich nicht nur eine Gefahr für Dritte, sondern gerade eine für den Handelnden oder seine nahestehenden Personen vorliegen.
Wenn Joker der Anstalt entflüchtet liegt keine Gefahr für Batman selbst, sondern für Dritte vor. Damit müssen wir sagen: Ende Gelände.
Eine Tötung des Jokers mit der Begründung, er wird entkommen und weitere Menschenleben nehmen, wäre nicht in Ordnung. Nach dem positiv festgelegten Gesetz.
Doch möglicherweise gibt es andere Wege im Rechtssystem. Warum das nötig sein sollte, zeigen die folgenden Gedankenspiele.
III. Batman und die Bahngleise
Ein klassisches Gedankenspiel bietet die folgende Überlegung.
Nehmen wir an, Batman wäre an der Gabelung einer Bahngleise. Er sieht, dass eine außer Kontrolle geratene Eisenbahn auf die Gabelung zufährt. Wenn Batman nichts unternimmt, dann wird die Eisenbahn die Gabelung nach rechts nehmen und fünf dort rastende Bauarbeiter zweifellos überfahren.
Wenn er die Weiche jedoch umstellt, dann fährt die Bahn nach links und erfasst nur eine einzige Person die dort steht. Die Bauarbeiter wären gerettet.
Ist Batman nun verpflichtet zu handeln? Auf die eine oder andere Weise muss er die Frage beantworten, denn egal was er tut, er fällt eine Entscheidung.
Eine Antwort wäre: er darf, muss aber nicht. Deontologen würden sagen: Nein, er sollte nicht. Utilitaristen jedoch würden sagen: Er muss sogar! Schließlich sind fünf Menschenleben mehr als eine Person.
Der Deontologie schaut also auf die Handlung selbst: Ist sie richtig (nach einem bestimmten Maßstab)? Und der Utilitarismus auf den Ausgang einer Handlung: Bei welcher Alternative wird am meisten Nutzen gemehrt?
Was würdest du sagen? Handeln und eine Person dem sicheren Tod weihen? Oder passiv bleiben und die Bauarbeiter dem Zug preisgeben?
IV. Batman als Doktor
Wenden wir uns einem anderen Gedankenspiel zu. Sie ist ganz ähnlich in seinen Prämissen, aber wird regelmäßig anders beurteilt.
Nehmen wir, wir haben einen Chirurgen der fünf Patienten behandeln muss. Sie alle brauchen Spenderorgane, aber es findet sich partout keine Person die diese Organe hergeben kann.
Der Chirurg hat auch einen Freund, der ebenfalls in der Klinik arbeitet. Er ist quietschfidel und gesund. Und er hat die nötigen Organe damit seine Patienten überleben können.
Der Chirurg überlegt sich: „Wenn ich meinen Freund betäube und ihm die Organe entnehme: ich würde fünf Personen retten für den Preis einer Person.“
Darf er das? Wenn ja, warum? Und wenn nein, warum nicht?
Während man bei dem Spiel mit der Bahngleise noch eher dazu neigen könnte, die eine Person für die Bauarbeiter zu opfern, werden wohl hier viele sagen: Das geht doch nicht!
Was unterscheidet aber beide Beispiele, außer dass das Eine an einer Bahngleise und die Andere in der Klinik spielt.
Beide Male ist die einzelne Person unschuldig und nichtsahnend. Genauso verhält es sich mit den fünf anderen, die sicherlich sterben werden, wenn man nicht bald handelt.
Das Problem bei beiden Gedankenspielen ist, dass beide Gruppen von Menschen (die Patienten und die Bauarbeiter, sowie der Freund und der Mann an der Gleise) moralisch gleichwertig sind. Das bedeutet, dass beide Gruppen keine Schuld an ihrer Situation haben.
Wollen wir nun mal diese Prämisse etwas ändern und fragen, ob die Situation sich ändert, wenn wir an der moralischen Gleichwertigkeit einen anderen Ansatz haben. Zum Abschluß wollen wir auch die Frage nach einem möglichen juristischen Ausweg in unserem Dilemma beantworten.
V. Batman und Joker: eine unmögliche Geschichte
Nun haben wir bei unserem obigen Gedankenspiel fünf unschuldige Bauarbeiter uns vorgestellt. Nehmen wir an diese wären nicht „einfach so“ dort, sondern wären Säufer die nicht ihre Arbeit getan, gezecht und betrunken eingeschlafen sind. Und wieder kommt die Eisenbahn.
Darf Bruce Wayne nun die Weiche umstellen? Auf der anderen Seite steht der nichtsahnende Mann, der meint, dass die Eisenbahn den anderen Weg nehmen wird.
Diesmal sollte Batman nichts unternehmen? Warum?
Die gängige Antwort wird sein: Die fünf Bauarbeiter haben Schuld auf sich geladen. Sie haben ihre moralische Gleichwertigkeit mit dem Spaziergänger verloren.
So verhält es sich auch mit Joker. Er ist zwar ein Musterbeispiel für den unzurechnungsfähigen Kriminellen. Aber er ist nicht im moralischen Sinne unschuldig, deswegen scheint es leichter zu sein, seines Lebens zu „entbehren“.
Zurück zu unserer juristischen Betrachtung: Die ganzen niedergelegten Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe greifen nicht. Das kann unbillig sein. Denn eine Person die so handelt und beispielsweise die Weiche umstellt, kann unter Umständen moralisch schuldig sein. Aber es spricht auch vieles dafür, ihn aufgrund der unmöglichen Lage in der er sich befindet seine Entscheidung nicht strafrechtlich zu sanktionieren.
Aus diesem Grund haben sich Juristen die Figur des übergesetzlichen entschuldigenden Notstands geschaffen. Wie die Bezeichnung schon sagt, ist dieser Entschuldigungsgrund in keinem Gesetz festgelegt. Und das kann gerade im Strafrecht sehr problematisch sein, da wir wissen müssen, was strafbar ist und was nicht. Das Problem ist jedoch weniger gravierend, da dadurch nicht der Täter be- sondern entlastet wird und dieser Bereich für die Rechtsfortbildung von Gesetzgeber offen gelassen wurde.
Die Rechtsprechung hat diese Figur niemals ausdrücklich aufgenommen. Deswegen ist der übergesetzliche entschuldigende Notstand, der sich mit den Voraussetzungen an den anderen Entschuldigungsgründen decken muss, genauso wie unsere Überlegung mit Batman und Joker bloß Theorie.
Wird fortgesetzt.
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