D. Beispiele für die Anwendung der Weisheit

Inhalt

I. Das Umherlaufen (sa’iy) zwischen as-Safa und al-Marwa

Zum sa’iy muss diese Âya untersucht werden (2:158):

إِنَّ الصَّفَا وَالْمَرْوَةَ مِنْ شَعَائِرِ اللَّهِ ۖ فَمَنْ حَجَّ الْبَيْتَ أَوِ اعْتَمَرَ فَلَا جُنَاحَ عَلَيْهِ أَنْ يَطَّوَّفَ بِهِمَا ۚ وَمَنْ تَطَوَّعَ خَيْرًا فَإِنَّ اللَّهَ شَاكِرٌ عَلِيمٌ

>>Gewiß, as-Safa und al-Marwa gehören zu den (Orten der) Kulthandlungen Allahs. Wenn einer die Pilgerfahrt zum Hause oder die Besuchsfahrt vollzieht, so ist es keine Sünde für ihn, wenn er zwischen ihnen (beiden) den Umgang macht. Und wer (von sich aus) freiwillig Gutes tut, so ist Allah Dankbar und Allwissend.<<

Die Wendung in der Âya, dass es keine Sünde ist, zwischen as-Safa und al-Marwa den Umgang zu machen, kann nicht so verstanden werden, dass das Umherlaufen zwischen beiden Pflicht sei. Es gibt durchaus Gelehrte, die aus der Wendung geschlossen haben, das diese Handlung als eine freiwillige zu sehen ist[note]al-Kâsânî, بدائع الصنائع في ترتيب الشرائع , II, S. 133[/note].

Es wird jedoch auch vom Propheten (sas) überliefert, dass er sagte:
„Macht das Umherlaufen (sa’iy), denn Allah hat dies zur Pflicht gemacht.“[note]Musnad Ahmad bin Hanbal, Buch 6, Hadîth 421. Online hier.[/note]

Hinsichtlich der Zusammenführung der oberen Âya und der genannten Überlieferung gab es Uneinigkeit unter den Gelehrten. Manche haben der Überlieferung den Vorzug gegeben und daraus ein Rechtsurteil gebildet, anderen haben einen Konsens (idschmâ‘) angenommen, dass die verpflichtende Natur unter den Gelehrten übereinstimmend festgestellt wurde[note]siehe an-Nawawî und al-Sarahsi in seinem Mabsût[/note].

Wenn jedoch der Gesandte Allahs eine bestimmte Entscheidung in der Religion bekanntgegeben hat, ist es undenkbar, dass sie nicht durch den Qur’ân gedeckt wird. Deswegen muss, wenn der Prophet wirklich „[…]Allah hat dies zur Pflicht gemacht.“ gesagt hat, dieses Urteil im Qur’ân zu finden sein. Der Meinung, dass der Prophet ein autonomer Normgeber in der Religion war, kann unter keinen Umständen gefolgt werden.
Wie kommen wir also durch den Qur’ân auf das Urteil, dass das Umherlaufen zwischen den beiden Hügel Pflicht ist und der Prophet lediglich diese Entscheidung Allahs weitergegeben hat?

Die Âya die für des Rätsels Lösung hinzuziehen ist, ist folgende (2:196):

وَأَتِمُّوا الْحَجَّ وَالْعُمْرَةَ لِلَّهِ

>>Vervollständigt die Pilgerfahrt und die Besuchsfahrt für Allah. […]<<

Da in dieser Âya (verpflichtend) befohlen wird, die Pilgerfahrt zu vervollständigen, ist 2:158 nur die das fehlende Puzzleteil und folglich schließt die Pflicht das Umherlaufen zwischen as-Safa und al-Marwa mit ein. Dies ist, was der Prophet (sas) sagen wollte.